Häufige Fragen zu den effective HR services
(FAQ)

 Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserer externen Personalabteilung und unseren HR-Outsourcing-Leistungen.

Sie zahlen eine monatliche Gebühr pro Mitarbeitendem – unabhängig von der Beschäftigungsart. Kommt jemand neu ins Team, wird ab dem Eintritt eine zusätzliche Monatsgebühr berechnet. Scheidet jemand aus, endet die Gebühr ab dem übernächsten Monat. Für die Einrichtung (Software, Prozesse, Datenmigration) fällt eine einmalige Pauschale an, deren Höhe sich nach Ihrer Ausgangslage richtet. Als Kunde profitieren Sie außerdem von Sonderkonditionen für weitere Leistungen.

In der Regel sind wir innerhalb von zwei Wochen nach Auftrag bereit. Bei komplexeren Anforderungen oder besonderer Datenlage kann es etwas länger dauern. Den genauen Zeitplan stimmen wir gemeinsam im Rahmen des Check-Ups ab.

Standardmäßig laufen unsere Verträge zwölf Monate und können mit sechs Monaten Frist zum Laufzeitende gekündigt werden. Individuelle Vereinbarungen sind möglich.

Das hängt davon ab, wie viel Sie auslagern möchten. Oft unterstützen wir Personalverantwortliche und Personalabteilungen, damit sie sich auf strategische Themen konzentrieren können. Auf Wunsch übernehmen wir aber auch alle Aufgaben als externe Personalabteilung.

Ja, unser Angebot ist modular. Sie können zum Beispiel Recruiting, Personalentwicklung oder Administration einzeln wählen. Wir analysieren gemeinsam Ihren Bedarf und schnüren ein passendes Paket.

Unsere Module lassen sich schnell anpassen – sowohl erweitern als auch vorübergehend reduzieren. Sprechen Sie uns einfach an!

Sie erhalten einen festen HR Business Partner als zentrale Ansprechperson.

Die Anfragen Ihrer Mitarbeitenden per E-Mail und Telefon werden von unserem Team bearbeitet, das aufgrund definierter Zuständigkeiten und umfassenden Dokumentationen jederzeit detailliert über Ihre spezifische Unternehmenssituation informiert ist. Fachlich verantwortlich bleibt auch hier Ihr persönlicher HR Business Partner.

Ganz einfach: Wir übernehmen das für Sie. Egal ob Arbeitsrechtsanwalt, Lohnbüro oder andere Dienstleister – Sie haben immer nur einen Ansprechpartner. Sie wenden sich mit allen Fragen direkt an uns, wir regeln die Kommunikation und stimmen alles ab. So sparen Sie Zeit und behalten den Überblick.

Wir sind werktags von 9 bis 17 Uhr für Sie da. Für dringende Fälle bieten wir eine priorisierte Bearbeitung. Details zur Erreichbarkeit klären wir individuell mit Ihnen.

Ja, wir dokumentieren Ihre Prozesse und Richtlinien sorgfältig und integrieren sie in unsere Arbeitsweise. Regelmäßige Überprüfungen sorgen für Aktualität.

Dank unseres Teamkonzepts und umfassender Dokumentation ist die Betreuung immer gesichert. Bei Ausfällen übernimmt eine qualifizierte Vertretung, die Ihr Unternehmen kennt.

Ja, Sie können unsere Leistungen auch zeitlich befristet nutzen. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Wir arbeiten mit allen cloudbasierten HR-Lösungen, die DSGVO-konform sind. Sie stellen uns die nötigen Lizenzen bereit, damit wir auf Ihre Software zugreifen können.

Wir arbeiten ausschließlich mit cloudbasierten HR-Softwarelösungen, die höchste Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Gerne nutzen wir Ihre vorhandene Software. Falls Sie noch keine eigene cloudbasierte Personalsoftware nutzen oder einen Wechsel wünschen, empfehlen wir Ihnen gerne eine Lösung unseres Kooperationspartners.

Der Vorteil für Sie: Bei Nutzung dieser Software profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen und unser Team der externen Personalabteilung erhält die nötigen Lizenzen ohne zusätzliche Kosten.

Weitere Lizenzgebühren für die Personalsoftware sind nicht in unserer monatlichen Pauschale enthalten und werden direkt vom Softwareanbieter berechnet.

Wir übernehmen die vorbereitende Buchhaltung und die Schnittstelle zur Entgeltabrechnung. Die eigentliche Abrechnung erfolgt entweder durch Ihr Lohnbüro oder einen unserer Partner.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Bei arbeitsrechtlichen Themen stimmen wir uns mit Ihrem Anwalt oder einem unserer Partner ab. Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen einfach an uns – wir koordinieren die juristische Klärung.

Wir arbeiten DSGVO- und BDSG-konform mit cloudbasierter Software. Alle Mitarbeitenden sind vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet, auch über das Ende der Beschäftigung hinaus. Im Rahmen der Beauftragung schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Darüber hinaus stellen wir Ihnen gerne detaillierte Informationen zu unseren technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung.

Wir setzen auf transparente Kommunikation, klare Prozesse und regelmäßige Reportings, um typische Risiken wie Informationsverluste oder Schnittstellenprobleme zu vermeiden.

Sie haben noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Gerne erläutern wir Ihnen im Gespräch, wie eine individuelle Lösung aussehen kann, die zu Ihnen passt.

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Telefon: +49 (0) 69 – 247 47 87-0 · E-Mail: